Formen der Hilfen zur Erziehung

Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Systemische Familienbetreuung und -Beratung. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Systemisches Clearing - Diagnostik

Einzelbetreuung für junge Menschen

Individuelle Hilfen

Gesetzliche Grundlage:
§27 (Hilfe zur Erziehung) auch in Verbindung mit § 35a (seelische Behinderung) bzw. § 41 (Hilfe für junge Volljährige) SGB VIII

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standpunkt.

Aufsuchende Familientherapie

Die Aufsuchende Familientherapie ist eine Hilfeform der ambulanten Jugendhilfe, die während der letzten 15 Jahre von systemischen Fachkräften entwickelt wurde und inzwischen einen festen Platz in der Jugendhilfelandschaft vieler Kommunen hat. Sie bietet die Möglichkeit, Familien eine hochwirksame Hilfe zukommen zu lassen und Veränderungen in scheinbar aussichtslosen und hoffnungslosen Lebenssituationen zu initiieren.

Ziel ist dabei immer eine nachhaltige Veränderung, die die jeweiligen Kompetenzen der Familienmitglieder und ihres Umfeldes berücksichtigt und die Klienten als Experten für die Lösung ihrer Probleme betrachtet. Im Rahmen eines therapeutischen Prozesses geht es um die grundlegende Veränderung von Beziehungsmustern und das Entwickeln von Lösungswegen und Selbstwirksamkeit.  Hierin geht die AFT über pädagogische Ansätze (SPFH) oder das Vermitteln praktischer Fähigkeiten weit hinaus.

Prinzipiell können alle oben aufgezählte Hilfen zur Erziehung aufsuchend umgesetzt werden. Damit ist es auch möglich Familien zu erreichen, die aufgrund sozialer, gesundheitlicher oder ökonomischer Einschränkungen Hilfsangebote mit „Kommstruktur“ nicht wahrnehmen können. Zusätzlich bieten wir auch die Möglichkeit für Termine unsere Prxisräumen in der Rüttenscheiderstraße oder Westerdorfstrße zu nutzen.

 

Eintauchen und Auftauchen

Jede aufsuchende (ambulante) Arbeit im Co-Therapeutenteam (i.d.R. Mann/Frau-Besetzung) ermöglicht das Umsetzen systemisch-familientherapeutischer Hilfeansätze direkt in den Familien und mit deren Umfeld. Das Arbeiten vor Ort erlaubt das „Eintauchen“ in die in der Familie wirkenden Kräfte. Das Zweierteam eröffnet dabei den Weg, wieder in Distanz zu gehen – „das Auftauchen“ – und Zusammenhänge von „Außen“ (Metaebene) zu betrachten.

Ziele der Hilfen:

 

Unterstützung

Unterstützung beim Schaffen und Stärken eines familiären Rahmens, der die positive Entwicklung von Kindern/jungen Volljährigen fördert

Ressourcen

Das Herausarbeiten und Aktivieren von Ressourcen innerhalb der Familie und in deren Umfeld

Lösung

Lösen von Verstrickungen auf der Beziehungsebene

Strategien

Unterbrechen von nicht hilfreichen Mustern im System und Entwickeln neuer Strategien

Klärung

Klären von Rollen, Grenzen und Hierarchien innerhalb der Familie

Stärkung

Stärken elterlicher Erziehungskompetenz und elterlicher Verantwortungsübernahme

Entlastung

Klären von Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit psychischer Erkrankung – insbesondere Entlastung und Aufklärung der Kinder

Ursprung

Klären von Themen und Konflikten, die ihren Ursprung in zum Beispiel Partnerschaft / Trennung / Scheidung und familiärer Herkunft haben

Kooperation

hilfreiche Kooperationsmodelle für strittige Familienteile entwickeln

Erkennen von Grenzen

Erkennen möglicher Grenzen elterlicher Verantwortungsübernahme und ggfs. Entwickeln und Begleiten alternativer Lösungen (z.B. Fremdunterbringung, Veränderung der familiären Zusammensetzung, o.ä.)

Die Methoden und Vorgehensweise von standpunkt.

Rahmenbedingungen

Klären von Auftragskontext und Rahmenbedingungen der Hilfe (wer will was von wem, wer wird am Veränderungsprozess beteiligt)

Zieldefinition

Erarbeiten konkreter Ziele und Arbeitsaufträge

Zielüberprüfung

fortlaufende Prozess- und Zielüberprüfung im Zusammenhang mit der erteilten Arbeitsauftrag

Kriseninterventionen

schnelle Unterbrechung eskalierender Konflikte und Muster

Methodenrepertoire

Einsatz des familientherapeutischen Methodenrepertoires, u.a.

  • Genogrammarbeit (Mehrgenerationenperspektive)
  • Familienbrett, Skulpturarbeit
  • zirkuläres Frageno Reflecting Team
  • Reframing
  • lösungsorientierte und paradoxe Interventionen
  • Arbeit mit Lebenslinien
  • Hypothesenbildung
  • Satir Modelle, Teilearbeit etc.

Zwangskontext

Insbesondere im Zusammenhang mit massiv abweichendem Verhalten kann es dazu kommen, dass die Hilfe im Rahmen von gerichtlichen Auflagen zustande kommt oder die Familien kooperieren, weil sie diese befürchten.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die AFT ein gutes Instrument sein kann, um Familien dabei zu unterstützen, die für die Gewährleistung des Kindeswohls notwendigen Veränderungen zu erreichen und Eingriffe durch das Jugendamt oder Gericht überflüssig zu machen. Voraussetzung hierfür ist das Formulieren klarer und überprüfbarer Auflagen und Ziele (und möglicher Sanktionen bei „Nicht-Erfüllen“) innerhalb eines abgesteckten Zeitrahmens von behördlicher Seite und größtmöglicher Transparenz gegenüber den Familien.

Transparenz

Eine wesentliche Grundlage im Vorgehen der Hilfen zur Erziehung ist die Transparenz gegenüber den Familien. Sie werden jederzeit über die anstehenden Schritte im Hilfeprozess informiert. Berichte über die Familie werden besprochen und vor der Kontaktaufnahme mit Institutionen und sonstigen Außenstehenden abgestimmt. Hierbei gilt Schweigepflicht über Inhalte der Arbeit gegenüber Dritten.

Kindeswohlgefährdung

Der im § 8a SGB VIII formulierte Schutzauftrag wird wahrgenommen und zu Beginn der Hilfe mit den Familien besprochen. Dies betrifft insbesondere die hiermit verbundenen Ausnahmen von der Schweigepflicht.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) hat die selben rechtlichen Grundalgen wie die Familientherapie (AFT) und bietet pädagogisch ausgerichtete, spezifisch handlungsorientiertere Unterstützung an. Auch hier ist die Methoden- und pesronelle Vielfalt in unserem Team hoch.

„… eine Investition in die nächste Generation lohnt sich mehr als doppelt so viel“

Hier erreichen Sie uns

standpunkt.
Gesellschaft für sozialtherapeutische Netzwerke mbH

Rüttenscheider Straße 100
45131 Essen

0201 – 450 36 85
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