Formen der Hilfen zur Erziehung
Aufsuchende Familientherapie (AFT)
Systemische Familienbetreuung und -Beratung. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Systemisches Clearing - Diagnostik
Einzelbetreuung für junge Menschen
Individuelle Hilfen
Gesetzliche Grundlage:
§27 (Hilfe zur Erziehung) auch in Verbindung mit § 35a (seelische Behinderung) bzw. § 41 (Hilfe für junge Volljährige) SGB VIII
standpunkt.
Aufsuchende Familientherapie
Die Aufsuchende Familientherapie ist eine Hilfeform der ambulanten Jugendhilfe, die während der letzten 15 Jahre von systemischen Fachkräften entwickelt wurde und inzwischen einen festen Platz in der Jugendhilfelandschaft vieler Kommunen hat. Sie bietet die Möglichkeit, Familien eine hochwirksame Hilfe zukommen zu lassen und Veränderungen in scheinbar aussichtslosen und hoffnungslosen Lebenssituationen zu initiieren.
Ziel ist dabei immer eine nachhaltige Veränderung, die die jeweiligen Kompetenzen der Familienmitglieder und ihres Umfeldes berücksichtigt und die Klienten als Experten für die Lösung ihrer Probleme betrachtet. Im Rahmen eines therapeutischen Prozesses geht es um die grundlegende Veränderung von Beziehungsmustern und das Entwickeln von Lösungswegen und Selbstwirksamkeit. Hierin geht die AFT über pädagogische Ansätze (SPFH) oder das Vermitteln praktischer Fähigkeiten weit hinaus.
Prinzipiell können alle oben aufgezählte Hilfen zur Erziehung aufsuchend umgesetzt werden. Damit ist es auch möglich Familien zu erreichen, die aufgrund sozialer, gesundheitlicher oder ökonomischer Einschränkungen Hilfsangebote mit „Kommstruktur“ nicht wahrnehmen können. Zusätzlich bieten wir auch die Möglichkeit für Termine unsere Prxisräumen in der Rüttenscheiderstraße oder Westerdorfstrße zu nutzen.
Eintauchen und Auftauchen
Jede aufsuchende (ambulante) Arbeit im Co-Therapeutenteam (i.d.R. Mann/Frau-Besetzung) ermöglicht das Umsetzen systemisch-familientherapeutischer Hilfeansätze direkt in den Familien und mit deren Umfeld. Das Arbeiten vor Ort erlaubt das „Eintauchen“ in die in der Familie wirkenden Kräfte. Das Zweierteam eröffnet dabei den Weg, wieder in Distanz zu gehen – „das Auftauchen“ – und Zusammenhänge von „Außen“ (Metaebene) zu betrachten.
Ziele der Hilfen:
Unterstützung
Unterstützung beim Schaffen und Stärken eines familiären Rahmens, der die positive Entwicklung von Kindern/jungen Volljährigen fördert
Ressourcen
Das Herausarbeiten und Aktivieren von Ressourcen innerhalb der Familie und in deren Umfeld
Lösung
Lösen von Verstrickungen auf der Beziehungsebene
Strategien
Unterbrechen von nicht hilfreichen Mustern im System und Entwickeln neuer Strategien
Klärung
Klären von Rollen, Grenzen und Hierarchien innerhalb der Familie
Stärkung
Stärken elterlicher Erziehungskompetenz und elterlicher Verantwortungsübernahme
Entlastung
Klären von Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit psychischer Erkrankung – insbesondere Entlastung und Aufklärung der Kinder
Ursprung
Klären von Themen und Konflikten, die ihren Ursprung in zum Beispiel Partnerschaft / Trennung / Scheidung und familiärer Herkunft haben
Kooperation
hilfreiche Kooperationsmodelle für strittige Familienteile entwickeln
Erkennen von Grenzen
Erkennen möglicher Grenzen elterlicher Verantwortungsübernahme und ggfs. Entwickeln und Begleiten alternativer Lösungen (z.B. Fremdunterbringung, Veränderung der familiären Zusammensetzung, o.ä.)
Die Methoden und Vorgehensweise von standpunkt.
Rahmenbedingungen
Klären von Auftragskontext und Rahmenbedingungen der Hilfe (wer will was von wem, wer wird am Veränderungsprozess beteiligt)
Zieldefinition
Erarbeiten konkreter Ziele und Arbeitsaufträge
Zielüberprüfung
fortlaufende Prozess- und Zielüberprüfung im Zusammenhang mit der erteilten Arbeitsauftrag
Kriseninterventionen
Methodenrepertoire
Einsatz des familientherapeutischen Methodenrepertoires, u.a.
- Genogrammarbeit (Mehrgenerationenperspektive)
- Familienbrett, Skulpturarbeit
- zirkuläres Frageno Reflecting Team
- Reframing
- lösungsorientierte und paradoxe Interventionen
- Arbeit mit Lebenslinien
- Hypothesenbildung
- Satir Modelle, Teilearbeit etc.
Zwangskontext
Insbesondere im Zusammenhang mit massiv abweichendem Verhalten kann es dazu kommen, dass die Hilfe im Rahmen von gerichtlichen Auflagen zustande kommt oder die Familien kooperieren, weil sie diese befürchten.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die AFT ein gutes Instrument sein kann, um Familien dabei zu unterstützen, die für die Gewährleistung des Kindeswohls notwendigen Veränderungen zu erreichen und Eingriffe durch das Jugendamt oder Gericht überflüssig zu machen. Voraussetzung hierfür ist das Formulieren klarer und überprüfbarer Auflagen und Ziele (und möglicher Sanktionen bei „Nicht-Erfüllen“) innerhalb eines abgesteckten Zeitrahmens von behördlicher Seite und größtmöglicher Transparenz gegenüber den Familien.
Transparenz
Eine wesentliche Grundlage im Vorgehen der Hilfen zur Erziehung ist die Transparenz gegenüber den Familien. Sie werden jederzeit über die anstehenden Schritte im Hilfeprozess informiert. Berichte über die Familie werden besprochen und vor der Kontaktaufnahme mit Institutionen und sonstigen Außenstehenden abgestimmt. Hierbei gilt Schweigepflicht über Inhalte der Arbeit gegenüber Dritten.
Kindeswohlgefährdung
Der im § 8a SGB VIII formulierte Schutzauftrag wird wahrgenommen und zu Beginn der Hilfe mit den Familien besprochen. Dies betrifft insbesondere die hiermit verbundenen Ausnahmen von der Schweigepflicht.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) hat die selben rechtlichen Grundalgen wie die Familientherapie (AFT) und bietet pädagogisch ausgerichtete, spezifisch handlungsorientiertere Unterstützung an. Auch hier ist die Methoden- und pesronelle Vielfalt in unserem Team hoch.
„… eine Investition in die nächste Generation lohnt sich mehr als doppelt so viel“
Hier erreichen Sie uns
standpunkt.
Gesellschaft für sozialtherapeutische Netzwerke mbH
Rüttenscheider Straße 100
45131 Essen
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